(Dies ist Artikel 2 von 3, der nachfolgende Artikel ist am Ende verlinkt.)
Im ersten Artikel beschrieb ich kurz, dass es bei der Titelfrage immer darum geht, erstmal den genauen Hintergrund zu erörtern:
- Wer – von „Gesetzesseite“ – kontrolliert mich als Hersteller?
- Wie kann mein Kunde überprüfen, was / wie / warum ich zertifiziere?
- Wie kann ich als Hersteller sicher sein, dass ich bezogen auf mein Produkt alles richtig mache?
Teil 2:
Wie kann mein Kunde meine CE-Prozesse überprüfen?
– im Sinne von „woher will er denn wissen, dass ich alles richtig mache?“ –
Zeit ist Geld. Die kurze Antwort zuerst:
Kann er nur sehr beschränkt – wird er nicht tun. Wenn, dann über die Konformitätserklärung und die dort erwähnten EU-Richtlinien und Normen. Ansonsten gäbe es nur noch den Faktor des Gesamteindrucks. Hierzu unten mehr.
Die lange Version: Was steckt dahinter?
Die Risikobeurteilung, Unterlagen zur Entwicklung, Protokolle bzw. Prüfungen wie Design, Machbarkeit, Abnahme… All diese Dokumente gehören zur internen produktbezogenen Dokumentation und werden nicht gemeinsam mit dem Produkt herausgegeben.
Welche Dokumente erhält der Kunde über den Produktlebenszyklus?
- Marketing-Unterlagen und Produktkataloge
- Ein Angebot , ggf. Pflichtenheft
- den Lieferschein und die Rechnung
- die Betriebsanleitung
- die Konformitätserklärung
- …
Die einzigen Dokumente, die maschinenbau-normenbasierte Informationen enthalten, sind die Betriebsanleitung, die Konformitätserklärung und je nach Art das CE-Schild. Die Konformitätserklärung ist die einzige Möglichkeit für einen Einblick, welche Richtlinien und Normen Sie zur Konformitätsbewertung der Maschine heranzogen. Die Möglichkeiten zur Einschätzung sind also für die Kundenseite jederzeit sehr beschränkt.
Warum sage ich, ihr Kunde wird Sie nicht kontrollieren?
Punkt 1: Der Eigenanspruch des Kunden an seine eigene Wirtschaftlichkeit – seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Tagesgeschäft eher nicht auf die Idee kommen, über ihre Aufgaben hinaus Kontrollen einzurichten, zu denen sie nicht gesetzlich oder innerbetrieblich verpflichtet sind.
Punkt 2: Ihr Kunde muss es ja gar nicht – die Anforderungen und Vorgaben zur Produktsicherheit richten sich ja an Sie als Hersteller. Ihr Kunde wird Ihnen im Rahmen des üblichen geschäftlichen Vertrauensvorschusses schlichtweg unterstellen, dass Sie aus eigenem Antrieb heraus kein Interesse an einer gesetzeswidrigen Geschäftstätigkeit haben – und dies hat er ja schriftlich – mit der Konformitätserklärung.
Faktor: Gesamteindruck
Da der Faktor des Eindrucks sich auf die gesamte Geschäftsbeziehung auswirkt, ist natürlich auch das Vertrauen in die Korrektheit der Dokumentation betroffen. Wirken Sie gegenüber dem Kunden eher „Schluri“-haft, z.B. mit verspäteten Angeboten oder minderwertigen Betriebsanleitungen, tut er gut daran, zu hinterfragen.
Werden Sie also dem Vertrauensvorschuss Ihrer Kunden gerecht und erstellen Sie gesetzeskonforme technische Dokumentation zu Ihren Maschinen. Auch Sie selbst werden besser schlafen.
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